Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) verzeichnet erneut einen gerichtlichen Erfolg vor dem Landgericht Köln durch ein Urteil gegen unlautere Werbepraktiken der "eprimo GmbH". Nachdem die EVL bereits im vergangenen Jahr einstweilige Verfügungen u.a. auch gegen die "Drückermethoden" des Stromanbieters erwirken konnte, bezieht sich das Urteil auf wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen des RWE-Tochterunternehmens. Mittels unlauterer Werbung sollten Stromkunden zu einem vorschnellen Anbieterwechsel verleitet werden.
Die EVL prüfte die in einem Werbeflyer und im Internet kommunizierten Werbeversprechen von eprimo und leitete danach rechtliche Schritte ein, da das Angebot von eprimo einem seriösen Vergleich mit dem angegebenen EVL-Produkt nicht standhält. Das Landgericht Köln gab dem Antrag der EVL statt und erließ gegen eprimo zunächst eine einstweilige Verfügung, die jetzt durch das Urteil bestätigt wurde. Demnach darf das genannte Unternehmen die bemängelten Werbebehauptungen nicht mehr aufstellen, da diese als unlauter und irreführend bewertet wurden.
Vor allem auch im Interesse ihrer Kunden begrüßt die EVL die Entscheidung des Landgerichts Köln und sieht sich wiederum in ihrer Auffassung bestätigt, dass auch im liberalisierten Markt bestimmte Spielregeln im Sinne des Verbraucherschutzes eingehalten werden müssen. Sie rät ihren Kunden, sich nicht von vermeintlichen Sparangeboten anderer Anbieter verunsichern zu lassen, sondern die Angebote z.B. hinsichtlich Preiskonditionen, Vertragsbindung, Kündigungsfristen und Kundenservice kritisch zu überprüfen. Für eine Beratung stehen die Mitarbeiter der EVL allen Kunden persönlich im City Point oder telefonisch über die EVL-Serviceline unter 0180 2 345 345 zur Verfügung.