EVL warnt ihre Kunden vor mutmaßlichen Betrügern

EVL warnt ihre Kunden vor mutmaßlichen Betrügern

Die Energieversorgung Leverkusen erhält derzeit vermehrt Hinweise von besorgten Kunden, die sich über womöglich unseriöse Haustürgeschäfte, falsche Mitarbeiter oder Droh-Anrufe beschweren.

In manchen Fällen geben sich Personen vor Ort oder telefonisch als Berater oder Vertreter aus und wollen sich beispielsweise über die Jahresverbrauchsabrechnungen der Kunden informieren oder Änderungen an Verträgen vornehmen. Andere Personen versuchen sich mit einer gefälschten EVL-Jacke Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Sie bieten eine Energieberatung mit dem Argument gestiegener Gaspreise an.

Die EVL weist darauf hin, dass solche Hausbesuche oder Anrufe nicht von ihr beauftragt wurden.

Die EVL rät dazu, unbekannte Personen, die sich nicht ausweisen können, nicht ins Haus oder in die Wohnung zu lassen. Alle EVL-Mitarbeiter lassen sich jederzeit über ihren Dienstausweis mit Lichtbild identifizieren und stellen sich als Mitarbeiter der EVL vor. Wer sich unsicher ist, ob wirklich ein EVL-Mitarbeiter vor ihm steht, sollte sich den Ausweis zeigen lassen und überprüfen.

In anderen Fällen rufen Unbekannte die EVL-Kunden an und geben sich ebenfalls als Mitarbeiter der Energieversorgung Leverkusen aus. Sie drohen mit einer Sperrung des Strombezugs, weil angeblich Rechnungen nicht bezahlt worden sind. Mutmaßlich mit dem Ziel, den EVL-Kunden zu einer Überweisung zu bewegen.

Änderungen an Verträgen oder Abrechnungsmodalitäten teilt die EVL immer schriftlich mit. EVL-Kunden sollten ihre Daten und Vertragsinformationen zudem nicht am Telefon durchgeben.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht, notieren Sie sich bitte möglichst Name und gegebenenfalls Telefonnummer der betreffenden Person, sowie Einzelheiten zu den Gesprächen und leiten diese an die Energieversorgung Leverkusen unter 0214 8661 365 oder email@435d8b1221654ae29018ff33f9ef79d0evl-gmbh.de weiter. Betroffene sollten sich zudem nicht scheuen, über die Notrufnummer 110 die Polizei zu informieren.

Von Haustürgeschäften rät die EVL prinzipiell ab und weist darauf hin, dass Betroffene auch von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können. Sollten Sie bereits einen neuen Versorgungsvertrag bei einem anderen Anbieter eingegangen sein, den Sie widerrufen möchten, stellen wir Ihnen gerne ein Widerrufsformular zur Verfügung.

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