BEV-Insolvenz: Beteiligung an Musterfeststellungsklage möglich

BEV-Insolvenz: Beteiligung an Musterfeststellungsklage möglich

Rund ein Jahr nach der Insolvenz der Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) können sich auch die ehemaligen Kunden aus Leverkusen an einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beteiligen. Die BEV warb laut Verbraucherzentrale Bundesverband im Jahr 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen. Der Preisvorteil ergab sich demnach vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So habe der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kunden gewonnen. Die Verbraucherzentrale klagt stellvertretend für alle Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers, da dieser Bonus den ehemaligen BEVKunden im Insolvenzverfahren nicht angerechnet wird.

Die Musterfeststellungsklage hat am 27. Januar die erste Hürde genommen. Das Oberlandesgericht München hat die Klage zugelassen. Betroffene Verbraucher können sich nun in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich allerdings bis zum 27. März 2020 50 ehemalige Kunden anmelden. Passiert dies nicht, wird die Klage abgewiesen. Allein in Leverkusen waren aber rund 700 BEV-Kunden betroffen, die von der Ersatzversorgung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) aufgefangen wurden.

Alle Informationen zum Verfahren und zum Eintrag in das Klageregister gibt der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Homepage

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