Betreiber von PV-Anlagen: Rückmeldung an EVL gewünscht

Betreiber von PV-Anlagen: Rückmeldung an EVL gewünscht

Aufgrund der aktuellen Situation und zur Gefahrenabwehr gelten für die Betreiber von Photovoltaikanlagen in den Stadtgebieten Opladen und Schlebusch, sowie in Leichlingen, besondere Vorgaben. Alle größeren Anlagen die mit einer Leistung über 30 Kilowattstunden (kW) in das Versorgungsnetz einspeisen, müssen abgeschaltet werden, sofern das noch nicht manuell oder – wie in fast allen Fällen - über die Abschaltautomatik geschehen ist. Diese Abschaltung erfolgt durch den Anlagenbetreiber und dient dem Schutz der Anlage.

Bei kleineren Photovoltaikanlagen (Einspeiseleistung unter 30 kW) ist eine Wiederversorgung des Haushalts durch die Energieversorgung Leverkusen (EVL) nur bei Abschaltung oder Überprüfung der Photovoltaikanlagen möglich. Die Überprüfung der Photovoltaikanlagen muss durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb erfolgen und von dem Anlagenbetreiber beauftragt werden. Nach erfolgreicher Abschaltung oder Überprüfung bittet die Energieversorgung Leverkusen über eine Rückmeldung an evl@5531b53fce6447bfb58963a737fb9a2bevl-gmbh.de. Ohne Rückmeldung kann die EVL den Haushalt aus Sicherheitsgründen nicht zuschalten. Auch bei den großen Anlagen nimmt die EVL eine Rückmeldung gerne auf, sie ist aber nicht Voraussetzung für eine Wiederversorgung.

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