Gasumlagen: EVL reicht die Kosten zum 1. November weiter

Gasumlagen: EVL reicht die Kosten zum 1. November weiter

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) reicht zum 1. November 2022 die von der Bundesregierung beschlossenen Umlagen weiter. Die allgemein als Gasumlage bezeichneten Posten sind zum 1. Oktober neu eingeführt oder erhöht worden (alle Angaben netto):

Gasbeschaffungsumlage: 2,419 Cent (ct) je Kilowattstunde (kWh)
Gasspeicherumlage: 0,059 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage: von 0 Euro auf 0,57 ct/kWh

Dadurch steigt der Brutto-Arbeitspreis in der Grund- und Ersatzversorgung sowie in den Sonderverträgen um 3,627 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis bleibt weiterhin stabil. Über alle Tarife - alte wie neue - erhöht sich für die Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Leverkusen der Gaspreis um weitere 25 Prozent. In Summe bedeutet das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 kWh eine zusätzlich monatliche Belastung von rund 45,38 Euro.

Die EVL weist daraufhin, dass sie die staatlichen Umlagen zum 1. November eins zu eins weitergibt und die Kosten somit durchreicht. Von den Umlagen profitiert die EVL selbst nicht, da sie vorrangig zur Unterstützung der Gasimporteure dienen. Die genaue Höhe der Umlagen wurde von staatlicher Seite so spät veröffentlicht, dass eine Weitergabe der Umlagen zum 1. Oktober 2022 wegen der Ankündigungsfrist von sechs Wochen bei Preisänderungen nicht mehr möglich war.

Die Energieversorgung Leverkusen wird die zum 1. Oktober 2022 von der Bundesregierung geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Gas an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Die EVL-Kundinnen und Kunden hatten bereits während der Corona-Krise im Jahr 2020 von der Weitergabe der damaligen Umsatzsteuersenkung profitiert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll ab Oktober für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten. Da die Umsatzsteuersenkung vom Gesetzgeber noch nicht final umgesetzt worden ist, sind alle angegebenen Zahlen mit einer Umsatzsteuerhöhe von 19 Prozent gerechnet und werden sich dementsprechend dann noch etwas verringern.

In den kommenden Tagen wird die EVL die betroffenen Kunden persönlich und ausführlich per Brief über die Preisänderungen informieren. Um Härtefälle und Energiesperren zu vermeiden, arbeiten EVL, Stadtverwaltung und weitere Partner im Rahmen des Runden Tischs „Grundsicherung Energie Leverkusen“ daran, Geringverdienern ein umfassendes und unbürokratisches Hilfs- und Beratungsangebot präventiv und im Notfall zur Verfügung zu stellen.

Für Kunden, die Fragen oder Probleme bei der Preisanpassung haben, stehen zudem die EVL-Mitarbeitenden persönlich im EVL-Kundencenter im City Point oder am Telefon unter 0214/8661 661 zur Verfügung. Des Weiteren erhalten die Kundinnen und Kunden der EVL weiterführende Informationen zum Energiesparen über den Blog evl-erleben.de und die Rubrik „Energiespar-Service“ auf der Homepage. 

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