EVL gibt die Umsatzsteuersenkung seit dieser Woche weiter

EVL gibt die Umsatzsteuersenkung seit dieser Woche weiter

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) informiert in einer besonders schnelllebigen Phase der Energiekrise mit zahlreichen Entwicklungen und bundespolitischen Entscheidungen über die aktuellen Auswirkungen für Ihre Kundinnen und Kunden:

Umsatzsteuersenkung:

Die EVL rechnet die zum 1. Oktober 2022 von der Bundesregierung beschlossene, aber noch immer nicht in Kraft getretene Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme seit dieser Woche und rückwirkend für den gesamten Monat ab. „Diese kleine Entlastung bei den Wärmepreisen wollten wir als Energieversorger so schnell wie irgend möglich an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben“, sagt Thomas Eimermacher, kaufmännischer Geschäftsführer der EVL. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet, gilt für den Gas- und Fernwärmeverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, im Übrigen wie schon immer beim Wasser. 

„Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ im Bundesgesetzblatt.

Gasbeschaffungsumlage:

Kommende Woche hätte die EVL die eigentlich zum 1. Oktober 2022 beschlossene Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) weitergereicht. Das auch schon mit entsprechenden Preisanpassungsschreiben angekündigte Vorhaben der Bundesregierung entfällt nun, sodass die Energieversorgung Leverkusen zum 1. November lediglich die in den Preisanpassungsschreiben angekündigte Gasspeicherumlage von 0,059 ct/kWh und die SLP-Bilanzierungsumlage 0,57 ct/kWh (Alle Angaben in netto) erhebt.

Abschläge:

Die EVL rät den Kundinnen und Kunden, die zum 1. Oktober erhöhten Abschläge jetzt nicht anzupassen, obwohl die Entlastung über Umsatzsteuersenkung und Wegfall der Gasbeschaffungsumlage erfolgt. Die EVL wird im Übrigen über diesen neuen Sachverhalt nicht durch ein weiteres Preisanpassungsschreiben informieren, sondern nur über die Homepage. Nochmals: Da, anders als bei der Gas-Preisanpassung zum 1. Oktober mit der angekündigten Gasbeschaffungsumlage keine automatische Abschlagserhöhung erfolgt ist, rät die EVL von einer Senkung ab. Auch wenn die Umsatzsteuer sinkt, wird der neue Abschlag aufgrund weiter steigender Preise in vielen Fällen nicht ausreichen. Weitere Preiserhöhungen beim Strom und Gas zum voraussichtlichen Termin am 1. Januar 2023 kündigt die EVL jetzt schon an, kalkuliert zurzeit aber noch die Preise.

Hilfen:

Das Thema „Deckel“ oder „Bremse“ für die Gaspreise wurde von der Bundesregierung gesetzt, konkrete Informationen oder Gesetzesentwürfe existieren jedoch noch nicht. Daher kann die EVL auch noch keine Auskunft zum Thema geben und bittet von Anfragen zum Thema an die Kundenberaterinnen und Kundenberater im City Point abzusehen. „Wir behalten das Thema über unsere Branchenverbände eng im Blick und arbeiten im Hintergrund an Lösungen zur schnellen Umsetzung der Preisbremsen“, sagt Thomas Eimermacher. Sollte es zu einem Aussetzen der Abschlagszahlungen für den Monat Dezember kommen, wird die EVL dies natürlich umgehend umsetzen.

Beratung:

Für Kundinnen und Kunden, die Fragen oder Probleme bei den Energiepreis-Themen haben, stehen die Kundenberaterinnen und Kundeberater im EVL-Kundencenter im City Point persönlich oder am Telefon unter 0214/8661 661 zur Verfügung. Aktuell kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen in der Kundenberatung und -kommunikation kommen. Die EVL empfiehlt einen Blick in die digitalen Kanäle. Dort erhalten die Kundinnen und Kunden der EVL weiterführende Informationen, Ratschläge und Ansprechpartner zum Thema Energiekrise über den Blog evl-erleben.de und die EVL-Homepage.

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