EVL passt die Gas- und Wärmeabschläge auf 7 Prozent Umsatzsteuer an

EVL passt die Gas- und Wärmeabschläge auf 7 Prozent Umsatzsteuer an

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird die Gas- und Wärme-Abschläge entsprechend der zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent anpassen. Entsprechende Anschreiben gehen in den kommenden Tagen an die Kundinnen und Kunden raus. Der EVL war im Abschlagsanpassungsschreiben Strom, das die Kundinnen und Kunden in den vergangenen Tagen bekommen hatten, ein inhaltlicher Fehler mit daraus resultierenden Irritationen unterlaufen. Dort hatte die EVL den Mehrwertsteuersatz auf Gas- und Wärme-Abschläge mit 19 statt 7 Prozent angegeben.

Unabhängig von der Höhe der Abschläge rechnet die EVL die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme seit diesem Zeitpunkt in den Jahresverbrauchsabrechnungen ab. Den Kundinnen und Kunden ist zu keiner Zeit zu viel berechnet worden. Der gesenkte Steuersatz gilt zeitlich befristet noch bis Ende März 2024.

Vor dem Hintergrund der in Boulevard-Medien geführten Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Preiserhöhungen zum 1. Januar 2023 erreichen die Energieversorgung Leverkusen zunehmend Anfragen von Kundinnen und Kunden. Die EVL weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Preiserhöhungen für Energieversorger nicht verboten oder in diesem Winter ausgesetzt sind. Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. erklärt in einem am Montag veröffentlichten Statement zur Diskussion ebenfalls: „Auch mit den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse sind Preiserhöhungen weiterhin möglich, wenn damit drastisch gestiegene Beschaffungskosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Energiebörsen weitergegeben werden. Zeitweise haben sich die Kosten für die Beschaffung von Strom und Gas an den Börsen mehr als verzehnfacht.“

Als lokaler Energieversorger vor Ort garantiert die EVL grundsätzlich Energie zu marktgerechten Preisen mit seriösen und transparenten Konditionen und fährt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Die Preisbestandteile, die sich verändern, werden in den Preisanschreiben aufgeführt. Die Preiserhöhungen der EVL zum 1. Januar 2023 resultieren im Wesentlichen aus dauerhaft gestiegenen Beschaffungskosten. Diese hohen Kosten sind von der EVL nicht beeinflussbar und können auch mit einer langfristigen Beschaffungsstrategie nicht kompensiert werden, sodass der Energieversorger zur Preiserhöhung greifen muss.

Beratung:

Für Kundinnen und Kunden, die Fragen oder Probleme bei den Energiepreis-Themen haben, stehen die Kundenberaterinnen und Kundenberater im EVL-Kundencenter im City Point persönlich oder am Telefon unter 0214/8661 661 zur Verfügung. Aktuell kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen in der Kundenberatung und -kommunikation kommen. Die EVL empfiehlt einen Blick in die digitalen Kanäle. Dort erhalten die Kundinnen und Kunden der EVL weiterführende Informationen, Ratschläge und Ansprechpartner zum Thema Energiekrise über den Blog und die EVL-Homepage.

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