Energiepreisbremse: EVL informiert die Kunden schriftlich

Energiepreisbremse: EVL informiert die Kunden schriftlich

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) setzt die Ende 2022 von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ab 1. März um. Die Preisbremsen waren beschlossen worden, um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen. Die EVL wird ihre Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Ein Hinweis vorab: Mit dem Wissen um die kommenden, aber damals noch nicht beschlossenen Preisbremsen, hatte die EVL im Dezember 2022 entschieden, die Abschläge für Strom und Gas nach ihrer Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht entsprechend der tatsächlichen Erhöhung anzupassen. Aufgrund dieser Maßnahme, die den Kundinnen und Kunden kurzfristig mit niedrigeren Abschlägen helfen sollte, befinden sich diese schon auf dem Niveau der Preisbremsen.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

• für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
• für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
• für Strom auf 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung gegebenenfalls aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr die Kundinnen und Kunden sparen, desto stärker profitieren sie von der Preisbremse.

Beratung:

Für Kundinnen und Kunden, die Fragen oder Probleme bei den Energiepreis-Themen haben, stehen die Kundenberaterinnen und Kundenberater im EVL-Kundencenter im City Point persönlich oder am Telefon unter 0214/8661 661 zur Verfügung. Aktuell kann es aufgrund der hohen Nachfrage zu Verzögerungen in der Kundenberatung und -kommunikation kommen. Die EVL empfiehlt einen Blick in die digitalen Kanäle. Dort erhalten die Kundinnen und Kunden der EVL weiterführende Informationen, Ratschläge und Ansprechpartner zum Thema Energiekrise über den Blog evl-erleben.de und die EVL-Homepage evl-gmbh.de/energiekrise Tipps zum Energiesparen gibt es dort ebenfalls. Empfehlenswert sind auch die Webseiten www.sparenwasgeht.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de

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