Informationen zur Dezember-Soforthilfe Gas (Gemäss § 2 Abs. 4 EWSG):

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gaskundinnen und -kunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen und hat sich bei den Haushalten und kleineren Gewerbekunden für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens aber im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) der Energieversorgung Leverkusen (EVL) profitieren automatisch von der Soforthilfe. Wer einen Lastschrifteinzug vereinbart hat, bei dem wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Kundinnen und Kunden die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen die Zahlungen für Dezember nicht leisten. Bei allen wird in der nächsten Jahresabrechnung dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet und es geht kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kundinnen und Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Alle Kundinnen und Kunden in Deutschland werden sich daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Weitere Energiespartipps erhalten die Kundinnen und Kunden der EVL auch im Blog evl-erleben.de.


Informationen zur Dezember-Soforthilfe Wärme (Gemäss § 2 Abs. 4 EWSG):

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Wärmekundinnen und -kunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, sieht die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen vor.

Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekundinnen und -kunden erhalten ebenso wie beim Gas für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Die Bundesregierung geht dabei von zwölf Abschlägen pro Jahr aus. Da die Energieversorgung Leverkusen (EVL) jährlich nur zehn oder elf Abschläge erhebt, wird alternativ ein monatlicher Durchschnitt aus der Summe der Abschlagszahlungen des letzten Abrechnungszeitraums berechnet. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende: Auf die Höhe des von der EVL berechneten durchschnittlichen Septemberabschlages 2022 kommt ein Aufschlag von 20 Prozent.

Alle Kundinnen und Kunden, die in den Anwendungsbereich des Soforthilfegesetzes fallen (siehe § 4 Abs. 1 EWSG: Kundinnen und Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle nicht übersteigt), profitieren automatisch von der Soforthilfe. Bei Kundinnen und Kunden, die einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Kundinnen und Kunden, die die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen die Zahlungen für Dezember nicht leisten. Bei allen wird in der nächsten Jahresabrechnung dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet und es geht kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten gezielt auch größere Verbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier basiert die Entlastung auf dem Abschlag für September 2022. Es empfiehlt sich, dass diese Kundinnen und Kunden der EVL als Wärmelieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 EWSG vorliegen. Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Wärmepreisbremse die Wärmepreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Alle Kundinnen und Kunden in Deutschland werden sich daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Weitere Energiespartipps erhalten die Kundinnen und Kunden der EVL auch im Blog evl-erleben.de.