Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge

Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrostrassenfahrzeuge ist laut VDE-AR-N 4100 und TAB 2019 eine Anmeldung notwendig. Ladeeinrichtungen ab 12 kVA sind zustimmungspflichtig.

Sollten Sie eine Ladeeinrichtung installiert haben, können Sie uns die Installation digital und kostenfrei und auf folgenden Wegen mitteilen: 

Ladeeinrichtungen bis 12 kVA

Kontaktformular

Anmeldung Ladeeinrichtung für Elektrostraßenfahrzeuge (Ladeleistung unter 12 kVA):

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Ladeeinrichtungen ab 12 kVA

Für die Anmeldung einer Ladeleistung von über 12 kVA nutzen Sie bitte das Formular Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge.

Kontakt

Alle weiteren offenen Fragen zur Anmeldung der Ladeeinrichtung beantwortet die Fachabteilung per Mail an
evl-gbe@evl-gmbh.de