Informationen zur Mehrwertsteuer-Senkung

Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gesenkt.

Wir werden diese Entlastung vollständig an Sie weitergeben. Für Ihre Energielieferverträge bedeutet dies eine Senkung der Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf 16 % (für Wasser: von 7 % auf 5 %).


Fragen und Antworten

Muss ich aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren?

Nein. Die Kunden profitieren von der Ersparnis und müssen nicht aktiv auf uns zugehen. Die Mehrwertsteuersenkung werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Abrechnung Ihres Preises in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen.

In welchem Zeitraum gilt die gesenkte Mehrwertsteuer?

Die gesenkte Mehrwertsteuer (MwSt.) betrifft Lieferungen und sonstige Leistungen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden.

Wie sind die Abschlagszahlungen betroffen?

Grundsätzlich wird die MwSt.-Senkung bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlung ist deshalb nicht notwendig.

Bedeutet die MwSt.-Senkung, dass mein Bruttopreis sich genau um 3 % reduziert?

Die Mehrwertsteuer wird von 19 % auf 16 % reduziert, dadurch vermindert sich der Bruttopreis um 2,52 %.

Beispiel:
Nettopreis: 100 EUR
19 % MwSt: 19 EUR
Bruttopreis: 119 EUR

Nettopreis: 100 EUR
16 % MwSt: 16 EUR
Bruttopreis: 116 EUR

3 EUR Preissenkung entsprechen 2,52 % von 119 EUR.

Werde ich über die Preisänderung informiert?

Nein, auch wenn sich Ihre Energie- und Wasserpreise durch die Änderung der Mehrwertsteuer verändern, erhalten Sie keine separate Preisinformation. Ihre Nettopreise bleiben unverändert.

Kann ich eine genaue Aufteilung nach altem/neuem Preis vornehmen?

Ja. In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wird automatisch zum 1. Juli 2020 eine Aufteilung des Verbrauchs auf Grundlage Ihres Durchschnittverbrauchs und der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen vorgenommen.

Gibt es Probleme, die Mehrwertsteuersenkung rechtzeitig weiterzugeben?

Nein. Sie profitieren in jedem Fall von der Senkung der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 wird in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und wird damit von uns vollständig weitergegeben. Wir bitten um Verständnis, wenn es derzeit zu geringfügigen Verzögerungen bei der Rechnungsstellung kommen sollte. Dies ist der sehr kurzen Zeitspanne zwischen Beschließung (29. Juni) und Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juli) geschuldet. Dadurch war eine rechtzeitige Umstellung der Rechnungslegung nicht mehr möglich.

Ändern sich jetzt alle Preise für die Energie/Wasser-Lieferung?

Die Nettopreise (ohne MwSt.) bleiben derzeit gleich. Wir werden jedoch unsere Bruttopreise (mit MwSt.), d,h, das was der Kunde letztlich zahlt, in unseren Preisblättern mit einem Hinweis versehen, dass für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt.

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