Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG).
Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich erfasst, die vom bestehenden
europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das BEHG wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es bildet die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind.
Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2-Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.