Ablesung der Energie- und Wasserzähler

Strom und Gas:

Zählerstände online mitteilen 

Werden Sie von der Energieversorgung Leverksuen (EVL) mit Strom und Gas beliefert und Ihre Entnahmestelle (Verbrauchsstelle) befindet sich im Netzgebiet der RNG, z.B. in Leverkusen, Leichlingen, Burscheid, Bergisch Gladbach? Dann können Sie uns Ihre Zählerstände gerne online übermitteln. Zählerstände erfassen.

(Hinweis: Die Zählerstände werden auf der Webseite des Netzbetreibers erfasst und im Rahmen der Marktkommunikation an uns als Lieferant weitergeleitet. Falls der Link oder die Eingabe nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den EVL-Online-Service.)

Fern-/Nahwärme und Wasser:

Zählerstände online mitteilen

Nutzen Sie unser Webformular, um Ihre Zählerstände für Fern-/Nahwärme und Wasser zu übermitteln.




Die häufigsten Fragen zur jährlichen Zählerablesung vor Ort

Warum müssen die Zähler abgelesen werden?

Auf Basis der abgelesenen Zählerstände erstellt die EVL, bzw. Ihr Energielieferant, Ihre Jahresabrechnung. 

Kommt der Ableser im Auftrag der EVL?

Die Ablesung der Strom- und Gaszähler erfolgt im Auftrag des Netzbetreibers. Für Leverkusen ist dies die Rheinische Netzgesellschaft (RNG). Die Ableser der EVL sind somit im Auftrag der RNG unterwegs.
 
Informationen zur Netznutzung durch die RNG finden Sie hier.
 
Die Wasser- und Wärmenetze unterliegen nicht der Energiemarktliberalisierung und werden von der EVL selbst betrieben. Daher erfolgt die Ablesung der Wasser- und Fernwärmezähler direkt durch die EVL.

Ich bin "Selbstableser", warum kommt der Ableser trotzdem zu mir?

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen hat der zuständige Netzbetreiber, die Rheinische NETZGesellschaft (RNG), die Ableser der EVL beauftragt, auch die Zähler der bisherigen "Selbstableser" wieder abzulesen. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Kostet es was, wenn der Ableser vergeblich vor Ort war?

Nein, für den Besuch und die Ablesung entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten. 

Kann ich meinen Zähler auch selbst ablesen?

Auf diesen Wegen können Sie uns die Zählerstände übermitteln:
 
Online: Nutzen Sie dazu unser Formular
Telefonisch: Unser Ableser war bei Ihnen und hat eine Karte mit einem neuen Terminvorschlag und seiner Telefonnummer hinterlassen. Über diese Nummer können Sie uns gerne Ihre Zählerstände mitteilen.
Per Post: Hat der Ableser Sie drei Mal nicht angetroffen, hinterlässt er Ihnen eine Ablesekarte, die Sie ausfüllen und an uns zurücksenden können.

Ich bin kein EVL-Kunde, warum wird bei mir trotzdem abgelesen?

Der Netzbetreiber für Leverkusen, die Rheinische Netzgesellschaft (RNG), hat die Verpflichtung gegenüber allen Energieanbietern die Zählerstände abzulesen und zu übermitteln. Im Auftrag der RNG ermitteln die Ableser der EVL daher die Zählerstände im gesamten Leverkusener Netzgebiet.

Wie viele Versuche macht der Ableser, um mich zu erreichen?

Unser Ableser wird Ihnen zwei Mal einen Terminvorschlag hinterlassen. Trifft er Sie ein drittes Mal nicht an, hinterlässt er Ihnen eine Ablesekarte, mit der Sie der EVL Ihre Zählerstände per Post übermitteln können.
 
Sie können jedoch auch einen individuellen Termin mit dem Ableser vereinbaren. Die Telefonnummer finden Sie auf der Karte mit dem Terminvorschlag.

Was passiert, wenn ich die Zählerstände trotz Aufforderung nicht übermittelt habe?

Haben wir keine Zählerstände von Ihnen erhalten, schätzen wir Ihren Jahresverbrauch auf Basis der vorangegangen Abrechnungsperioden. Auf dieser Grundlage erstellt die EVL dann Ihre Jahresabrechnung.

Ist der Ableser berechtigt, vor Ort Geld zu kassieren?

Nein, der Ableser notiert lediglich Ihren Zählerstand. Kein Ableser wird von Ihnen Geld verlangen. In einem solchen Fall kontaktieren Sie uns bitte.
 
Alle Ableser können sich mit einem EVL-Dienstausweis ausweisen.