Verbraucher und Allgemeines

Informationen gem. § 4 Abs. 1 und 2 zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Neben den EVL-Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auch auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführte Liste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten.

Weitere Informationen zur Wirksamkeit solcher Maßnahmen sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de

Allgemeine Informationen gem. § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktrittsrecht (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EnWG)

Produktspezifische Informationen wie Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen können Sie Ihren Vertragsunterlagen und der jeweils für Sie geltenden Version unserer Allgemeinen Regelungen entnehmen. Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte. Darüber hinausgehende Rechte zum Rücktritt bestehen nicht.

Preisänderungen (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EnWG)

Preisänderungen durch EVL erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Sie können dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch EVL sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. EVL ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist EVL verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. Weitere Einzelheiten zu Preisanpassungen können Sie Ihren Vertragsunterlagen und unseren jeweils für Sie geltenden Allgemeinen Regelungen entnehmen.

Leistung einschließlich Wartungsdienste (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EnWG)

EVL ist verpflichtet, an den Kunden Energie in dem vertraglich genannten Umfang zu liefern. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsleistungen gelten unsere Allgemeinen Regelungen sowie die gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus bietet EVL weitere Servicedienstleistungen an, die auf der Website www.evl-gmbh.de näher beschrieben werden.

Zahlungsweise (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EnWG)  

Die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten sind abhängig von dem gewählten Tarif und umfassen die SEPA-Basislastschrift, Überweisung und den Dauerauftrag. Die für Ihren Tarif angebotenen Zahlungsmöglichkeiten können Sie Ihren Vertragsunterlagen und unseren jeweils für Sie geltenden Allgemeinen Regelungen entnehmen.

Haftung (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EnWG)  

Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV/NDAV). Die Kontaktdaten des Netzbetreibers für das Netzgebiet Leverkusen finden sich in den jeweils geltenden AGB sowie auf www.rng.de, die Kontaktdaten des zuständigen Netzbetreibers außerhalb des Netzgebiets Leverkusen teilt EVL Ihnen auf Anfrage mit. Weitergehende Haftungsregelungen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen und unseren jeweils für Sie geltenden Allgemeinen Regelungen.  

Lieferantenwechsel (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EnWG)  

EVL ermöglicht einen etwaigen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich.

Aktuelle Informationen (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 EnWG)  

Aktuelle Informationen und Ankündigungen zu Preisen und Produkten finden Sie im Internet auf www.evl-gmbh.de. Die jeweils für Ihren Tarif geltenden Preislisten finden Sie im Bereich „Downloads“.

Verbraucherservice und Schlichtungsstelle (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 EnWG)

Fragen und Beschwerden können an unseren Kundenservice per Post (Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG, Overfeldweg 23, 51371 Leverkusen), telefonsich (0214/ 8661-0) oder per Mail (evl@evl-gmbh.de) gerichtet werden.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min):
Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000
Fax:       030 22480-323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Gas kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Diese können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
Fax:       030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gem. § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstige Dienstleistungen kann ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren vor der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit erklärt. Die bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle erreichen Sie unter folgender Adresse:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 79579-40
Fax:       07851 79579-41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Gem. § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Verbraucherschlichtungsstelle nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

Gewährungsausschluss bei Preisangaben

Die Angaben stellen eine unverbindliche Information dar, bei Vertragsabschluss gelten ausschließlich die schriftlich vorgelegten Preisinformationen.

Download

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Stand: Januar 2017

Strom

Downloads

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Leverkusen zur StromGVV

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Grund-/Ersatzversorgung

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG übernimmt die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) die Grund- und Ersatzversorgung für die Stadt Leverkusen. Es gilt die StromGVV.

Stromkennzeichnung

Informationen über die Stromherkunft gemäß § 42 EnWG finden Sie hier

Konzessionsabgabe

Die Stadt Leverkusen räumt der EVL das Recht ein, die öffentlichen Verkehrsräume ober- und unterirdisch für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungseinrichtungen und Durchgangsleitungen zu benutzen.

Hierfür zahlt die EVL an die Stadt Leverkusen folgende Konzessionsabgaben:

Strom

netto

Allgemeine Tarife
Schwachlast

1,99 Cent/kWh
0,61 Cent/kWh

Erdgas

Downloads

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)

Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Leverkusen zur GasGVV

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Grund-/Ersatzversorgung

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG übernimmt die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) die Grund- und Ersatzversorgung für die Stadt Leverkusen. Es gilt die GasGVV.

Konzessionsabgabe

Die Stadt Leverkusen räumt der EVL das Recht ein, die öffentlichen Verkehrsräume ober- und unterirdisch für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Versorgungseinrichtungen und Durchgangsleitungen zu benutzen.

Hierfür zahlt die EVL an die Stadt Leverkusen folgende Konzessionsabgaben:

Erdgas

netto

Gaslieferung ausschließlich für Kochen und Warmwasser
Sonstige Tarifleistungen
Sonderverträge

0,77 Cent/kWh
0,33 Cent/kWh
0,03 Cent/kWh

Netze und Unbundling

Unbundling

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Elektrizitäts- bzw. Gasverteilnetz mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, gemäß § 7a Abs. 5 EnWG für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb im Netzbereich zu sorgen.

Das bedeutet, dass Mitbewerbern ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Versorgungsleitungen für Strom und Erdgas gewährt werden muss.

Um das sicherzustellen, ist das Unternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Gleichbehandlungsprogramm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes festzulegen.

Die Gleichbehandlungsbeauftragte legt jährlich einen Gleichbehandlungsbericht der Bundesnetzagentur vor, um die Einhaltung und die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren.

Hier können Sie den Gleichbehandlungsbericht einsehen.

Netznutzung

Energieversorgung über das EVL-Netz

Am 13.07.2005 ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG (EVL) hat im Rahmen der gesetzlich geforderten Entflechtung von Netzbetreiber und Vertrieb ihre Strom- und Gasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) verpachtet.

Die EVL hat die RNG bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit dem Netzgeschäft bestehenden Veröffentlichungspflichten im Internet für sie wahrzunehmen.

Die Netzzugangsbedingungen, Musterverträge und Entgelte für den Netzzugang der EVL finden Sie entsprechend unter www.rng.de.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie an oder schicken uns doch eine E-Mail.
Ihr Ansprechpartner für die Netznutzung:

Ulrich Gevers
Tel.: 0214 8661-269
Fax: 0214 8661-438
E-Mail: netznutzung@evl-gmbh.de

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (ALLB)

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (ALLB) 01/2016 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL):

1. Geltungsbereich

1.1 Bei Aufträgen und Bestellungen der EVL gelten zwischen EVL und dem Auftragnehmer ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (ALLB). Der Auftragnehmer hat auf Irrtümer und Unklarheiten in der Bestellung schriftlich hinzuweisen. Änderungsvereinbarungen und Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die EVL wirksam.


1.2. Der Auftragnehmer erkennt die ALLB spätestens mit Ausführungsbeginn der Bestellung an. Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von der EVL schriftlich anerkannt sind. Werden anderslautende Bedingungen in der Auftragsbestätigung genannt, so verpflichten sie die EVL nicht ohne ihre ausdrückliche, schriftliche Anerkennung.


2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen

2.1 Mit Annahme der Bestellung sichert der Auftragnehmer zu, sich über alle die Preisbildung beeinflussenden Umstände, z.B. Wasserverhältnisse, Zufahrtsmöglichkeiten, Baugrund, Lagerplätze, Genehmigungsfragen, Auflagen von Behörden, unterrichtet zu haben.

2.2 Im Falle von sich widersprechenden Regelungen in den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt die folgende Rangfolge:

  • das Bestellschreiben und ein ggf. beigefügtes Leistungsverzeichnis,
  • ggfs. getroffene, schriftlich festgelegte Vertragsvereinbarungen,
  • die vorliegenden ALLB,
  • die „zusätzlichen Vertragsbedingungen“,
  • allgemeine, für die Bestellung zutreffende Regelungen, z. B. DIN, VOB Teil B/C, VDE-, DVGW-Bestimmungen.

3. Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lieferung bzw. Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln sowie frei von Rechten Dritter zu erbringen.

3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen und Leistungen Folgendes einzuhalten:

  • die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, wie die „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1, sowie im Übrigen die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
  • die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sowie etwaige bau-, gewerbe- und verkehrsrechtliche Bestimmungen,
  • die anerkannten Regeln der Technik.


4. Leistungs- und Lieferumfang

Der Umfang der Lieferungen und Leistungen bestimmt sich anhand des Bestellschreibens sowie des Leistungsverzeichnisses, soweit der Bestellung beigefügt.


5. Preisgestaltung, Erfüllungsort und Eigentumsvorbehalt

5.1 Für Lieferungen gilt die Handelsklausel DDP (Duty Paid; Geliefert verzollt) der INCOTERMS 2010, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz der EVL, wenn im Bestellschreiben nichts anderes festgelegt wurde.

5.3 Lieferungen erfolgen ohne Eigentumsvorbehalt. Rechte Dritter an vom Auftragnehmer zu liefernden Gegenständen sind der EVL unaufgefordert offen zu legen.


6. Mängelansprüche

6.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen und Kosten zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Auftragnehmer mit seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung in Verzug, so ist die EVL berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst oder durch Dritte vorzunehmen und Ersatz aller dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

6.2 Mängelansprüche verjähren bei Lieferungen nach zwei Jahren- bei Leistungen nach VOB nach 4 Jahren.


7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer stellt die EVL von allen Schadensersatzansprüchen frei, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit oder der seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gegen die EVL geltend gemacht werden.


8. Datenschutz und Verwertungsrechte

8.1 Die EVL ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Auftragnehmer, gleich ob diese vom Auftragnehmer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Auftrages bzw. der Bestellung notwendig ist.

8.2 Die Bestellung sowie im Bau befindliche oder ausgeführte Projekte der EVL dürfen nicht für Werbezwecke benutzt werden. Fotografieren auf dem Gelände der EVL oder einer von ihr betreuten Baustelle sowie jegliche Veröffentlichung bedürfen der Einwilligung der EVL.


9. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.


10. Gerichtsstand

Wenn der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Leverkusen Gerichtsstand.


11. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.


12. Schlussbestimmungen

Soweit diese Bedingungen und die in Ziffer 2.2 genannten Vertragsgrundlagen keine Regelung vorsehen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

Verpflichtung von Auftragnehmern (AEntG und MiLoG)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) in seiner jeweils gültigen Fassung zu beachten. Er zahlt seinen Beschäftigten die nach diesen Gesetzen jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestentgelte. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, dem Auftraggeber auf Anforderung aktuelle Nachweise über die Zahlung des jeweils gültigen Mindestlohns vorzulegen. Als Nachweise zählen insbesondere Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und gezahlte Entgelte.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich die Einhaltung des MiLoG sowie des AentG von etwaigen Sub- bzw. Nachunternehmen bestätigen zu lassen und die Einhaltung der Regelungen zu überwachen.

Im Innenverhältnis stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von seiner Haftung auf das Mindestentgelt frei. Die Freistellung gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiter von eingesetzten Sub- bzw. Nachunternehmen den Auftraggeber auf Zahlung des Mindestentgelts in Anspruch nehmen.