Trickbetrüger geben sich als EVL-Mitarbeiter aus

Trickbetrüger geben sich als EVL-Mitarbeiter aus

In Leverkusen sind wieder Trickbetrüger unterwegs, die sich als EVL-Mitarbeiter ausgeben und so versuchen, in Wohnungen zu gelangen. In zwei konkreten Fällen gaben die Trickbetrüger vergangene Woche gegenüber Anwohnerinnen aus Mathildenhof vor, als EVL-Mitarbeiter in die Wohnungen zu müssen. Die Frauen ließen die Trickbetrüger herein. Später stellten die Anwohnerinnen laut Polizei jedoch fest, dass ihnen Schmuck und Wertgegenstände entwendet wurden.

Die EVL weist daraufhin, dass ihre Mitarbeiter immer Dienstkleidung und/oder einen Dienstausweis mit Lichtbild tragen. Von der EVL beauftragte Fremdfirmen haben den Auftrag dabei. Die EVL-Mitarbeiter nötigen keine Kunden, sie in die Wohnung zu lassen. Wenn es unpassend ist, kommen die Mitarbeiter gerne zu einem anderen Zeitpunkt wieder. Wer Zweifel hat, sollte niemand in die Wohnung lassen und beim begründeten Betrugsverdacht unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 110 verständigen. Außerdem können sich die Kunden über die Servicenummer 0214 8661-661 im City Point bei der EVL informieren. Die Antwort sollte abgewartet werden, bevor jemand in die Wohnung gelassen wird. Informationen und Hilfestellungen bietet auch die Internetseite des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Immer wieder erreichen die EVL auch Rückfragen besorgter Kunden, mit denen am Telefon über Vertragsdetails gesprochen wurde. Die Anrufer – häufig mit unterdrückter Nummer – bieten den EVL-Kunden vermeintlich günstigere Verträge an oder bitten um die Durchgabe von Zählerständen, Vertragskontonummern oder Kontoverbindungen. Oft lassen diese Anrufer den Kunden im Glauben, im Auftrag der Energieversorgung Leverkusen zu handeln.

Die EVL kennt die Vertrags- und Rechnungsdaten ihrer Kunden und fordert weder telefonisch noch an der Haustür auf, darüber Auskunft zu geben. Generell sollte niemand am Telefon Auskunft über Vertragsdaten geben. Die Energieversorgung Leverkusen kassiert auch ohne vorherige schriftliche Terminvereinbarung keine ausstehenden Gelder an der Haustür. Kunden, die gegen ihren Willen oder nach einer „Überrumpelungssituation“ zu einem anderen Anbieter umgemeldet werden, helfen die Mitarbeiter im City Point weiter. Es besteht innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift die Möglichkeit auf Widerruf.

(Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

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