Energiemarkt aktuell

Energie und Verantwortung für unsere Region

Als kommunaler Versorger sind wir nicht nur für eine stabile Energieversorgung zuständig, sondern tragen darüber hinaus Verantwortung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Gerade in der aktuellen Energiekrise ist es deshalb für uns selbstverständlich, dass wir den Leverkusenerinnen und Leverkusener bei den anstehenden Herausforderungen zur Seite stehen und Hilfestellung anbieten. Ob vor Ort bei einer Tarifberatung im City Point, Energieberatung in den eigenen vier Wänden oder wie an dieser Stelle online mit ausführlichen Informationen: Wir sind für Sie da.

Neu: Kurze Rechnungserklärung mit Energiepreisbremse

Häufige Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Themen Strom- oder Gaspreis und Energiekosten allgemein.

Energiepreisbremsen

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für private Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
für Strom auf 40 Cent/kWh,
für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
für Heizstrom auf 28 Cent/kWh (seit dem 01.08.2023)


Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Die Auswirkungen der Preisbremsen zahlreiche weitere Fragen haben wir im Blog dargestellt. 

Was ist die Datenbasis der Preisbremsen?

Gemäß der Gesetzgebung wird beim Strom der aktuell vorliegende prognostizierte Jahresverbrauch des zuständigen Netzbetreibers für die jeweilige Entnahmestelle berücksichtigt. Dieser muss nicht, kann sich aber von dem auf der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilten Verbrauch erheblich unterscheiden.

Beim Gas ist die Grundlage der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Der Prognosewert im Gas kann von den Verbräuchen, die Sie in Ihren alten Jahresverbrauchsabrechnungen finden, abweichen. Das liegt einmal daran, dass in den meisten Jahresverbrauchsabrechnungen nicht genau 365 Tage abgerechnet werden, sondern es je nach Ablesungen um mehr oder weniger Tage handelt. Das Preisbremsengesetz gibt jedoch vor, dass wir als Lieferant Ihnen genau das Entlastungskontingent für 365 Tage und somit ein Jahr mitteilen. Ein weitere Hinweis: Als Erdgaslieferant ziehen wir nicht einfach die Vorjahresverbräuche zur Berechnungen der Jahresverbrauchsprognose heran. Um einen möglichst plausiblen und realistischen Prognosewert für das kommende Jahr zu bestimmen, nutzen wir neben den Vorjahren auch so genannte Gradtagszahlen. Gradtagszahlen bilden witterungsbedingte Effekte auf den Heizwärmebedarf ab und sind ein branchenübliches Hilfsmittel zur Bestimmung der Heizkosten und des Heizstoffbedarfs.

Wie werden Leerstände berücksichtigt?

Die Preisbremsengesetze sehen leider keine Berücksichtigung von Leerständen oder Minderverbräuchen auf Grund von Sanierungen oder anderen Sonderfälllen vor. Die Gesetzestexte geben uns eindeutig vor, welche Prognosewerte zur Berechnung des Entlastungskontingents zugrunde zu legen sind. Abweichungen von den Prognosewerten, beispielsweise aufgrund von Leerstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresverbrauchprognose, Neuerrichtung der Immobilie oder aufgrund der Sperrung von Anschlüssen, sind nicht zulässig. Weder wir als Lieferant noch der Netzbetreiber (bei uns die Rheinische NETZGesellschaft mbH) verfügen dabei über einen Ermessensspielraum und können rückwirkend Prognosewerte anpassen.

Wie wirken sich die Preisbremsen auf die Abschläge aus?

Mit dem Wissen um die kommenden, aber damals noch nicht beschlossenen Preisbremsen, hatte die EVL im Dezember 2022 entschieden, die Abschläge für Strom und Gas nach ihrer Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht entsprechend der tatsächlichen Erhöhung anzupassen. Aufgrund dieser Maßnahme, die den Kundinnen und Kunden kurzfristig mit niedrigeren Abschlägen helfen sollte, befinden sich diese schon auf dem Niveau der Preisbremsen und müssen nicht mehr gesenkt werden.

Wie informiert die EVL ihre Kundinnen und Kunden?

Die EVL hat ihre Kundinnen und Kunden mit einem Anschreiben darüber informiert, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken. Sämtliche Auswirkungen der vergangenen Monate (Preisanpassungen, Dezember-Soforthilfe, Mehrwertsteuersenkung sowie die Preisbremsen) werden zudem in der Jahresverbrauchsabrechnung dokumentiert. Diese werden wegen der umfangreichen Systemarbeiten rund um die Bremsen erst wieder ab voraussichtlich Ende März versandt. Wegen den Energiepreisbremsen müssen die Kundinnen und Kunden nicht aktiv auf die EVL zukommen.

Wie lange gelten die Bremsen?

Die Energiepreisbremsen sind im März 2023 gestartet, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung gegebenenfalls aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr die Kundinnen und Kunden sparen, desto stärker profitieren sie von der Preisbremse.

Energiepreisentwicklung

Warum sinkt mein Tarif nicht in gleichem Maße wie die Beschaffungspreise?

Als kommunales Versorgungsunternehmen garantiert die EVL ihren Kunden grundsätzlich Energie zu marktgerechten Preisen mit seriösen und transparenten Konditionen ohne Vorauskasse. Im Gegensatz zu kurzfristig am Markt agierenden Wettbewerbern fährt die Energieversorgung Leverkusen eine langfristige und konservative Beschaffungsstrategie, die dabei hilft, die Auswirkungen starker Ausschläge an den Energiebörsen auf die Energiepreise abzufedern. Die Energie wird in Teilmengen und zum Teil Jahre im Voraus eingekauft.

Einen Großteil der Energiemengen, die Sie als Verbraucher:in für 2022 und 2023 benötigen, wurde bereits frühzeitig beschafft. Sie bekommen daher aktuell einen Durchschnittswert, der sich aus der Beschaffung der letzten Jahre ergibt. Stadtwerke verteilen so das Beschaffungsrisiko, das sich durch die schwankenden Einkaufspreise ergibt, über mehrere Jahre. In Zeiten, in denen die Preise steigen, haben die Kundinnen und Kunden dadurch einen Vorteil. Sinken die Preise an den Börsen, gibt es Wettbewerber die kurzfristig einkaufen und dann günstiger sind. 

Mit der langfristigen Beschaffungsstrategie konnten sowohl die Preise für Strom als auch die Preise für Erdgas, auch über die Heizperiode 2021/22, im vergangenen Jahr für die Kundinnen und Kunden stabil gehalten werden. Gerade im Sommer 2022 haben die Großhandelspreise noch nie da gewesene Höhen erreicht. Diese Preise kamen zum Jahresbeginn 2023 bei Ihnen an, da sich die Grundversorger den Preissteigerungen nicht dauerhaft entziehen können. 

Auf längere Sicht geht die Branche von sinkenden Preisen aus. Schon heute ist aber klar, dass beispielsweise das Gas für die Verbraucher nie wieder so günstig werden kann, wie zu Zeiten der Abhängigkeit vom russischen Gas.

Lohnt ein Energieversorgerwechsel?

Langjährige Kunden von Stadtwerken haben den Vorteil, dass Energiemengen bereits frühzeitig beschafft wurden. Kundinnen und Kunden erhalten einen Durchschnittpreis über mehrere Jahre. Dieser wird zwar aktuell angepasst, jedoch sind die Preise trotz der Erhöhung aktuell niedriger als die Angebote auf Vergleichsportalen. Sie profitieren daher aktuell sehr davon, sollten Sie Kunde eines Stadtwerks zu sein. Neben stabilen Preisen unterstützen diese die Region darüber hinaus in vielfältiger Weise.

Bei Vergleichsangeboten von Wettbewerbern sollten Sie sich einen Wechsel gut überlegen und einen Preisvergleich vornehmen. Einige Verbraucher mussten in den vergangenen Jahren bereits die Erfahrung machen, dass der beim Wechsel gewählte Energielieferant insolvent wurde und sie in der Regel ihre Vorauszahlungen nicht zurückerstattet bekommen haben. Oder die Kunden mussten zu deutlich höheren Preisen bei einem neuen Versorger abschließen. Darüber hinaus sollten Sie sich fragen, inwieweit die Wettbewerber gut für Ihre Region sind.

Wie entwickeln sich die Bestandteile des Strom- und Gaspreises?

Die Zusammensetzung der Preise für Strom und Gas hat sich in den vergangenen Monaten enorm verändert. So lag der Anteil von Steuern, Abgaben und Netzentgelten am Strompreis 2021 noch bei regelmäßig über 60 %, 2020 waren es sogar über 75 %. Beim Gaspreis lag dieser Wert 2020 und 2021 bei über 50 %.

Der Anteil hat sich 2022 sowohl bei Strom als auch Gas deutlich verringert und wird weiter fallen, da steigende Beschaffungspreise einen immer größeren Anteil einnehmen werden.

Grafik Strompreis für Haushalte
Grafik Erdgaspreis für Haushalte

Mit welchen Mehrkosten muss ich eigentlich rechnen?

Das kommt natürlich ganz auf Ihre jeweilige Situation an, vor allem wie genau Sie wohnen und wie viele Personen mit Ihnen zusammenleben. Denn natürlich verbraucht der sprichwörtliche Singlehaushalt in einer Stadtwohnung weniger Strom oder Erdgas als eine vierköpfige Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus. Am einfachsten sind zur Veranschaulichung Beispielrechnungen. Diese finden Sie auf unserem Blog evl-erleben.de.

Wie wirkt der Gaspreis auf den Strompreis?

In Deutschland und Europa erfolgt die Erzeugung von Strom weitestgehend mittels erneuerbarer Energien, also Photovoltaik, Wind und Wasser, aber auch durch konventionelle Erzeuger wie Kohle-, Atom- und Gaskraftwerke. Letztere werden einerseits gebraucht, da sie kurzfristig Schwankungen in der Erzeugung erneuerbarer Energien ausgleichen können, welche sich mit dem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien verstärken werden.

Andererseits wurde Gas lange Zeit als die Brücke hin zu den erneuerbaren Energien gehandelt, um auf diesem Wege geringere Erzeugung aus Kohle- und Atomkraftwerken zu ersetzen.

Nun sehen die geltenden Regeln an den Energiemärkten vor, dass der jeweils teuerste Strom-Erzeuger den Preis setzt (sogenannte „Merit-Order“).

Da dies durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Wegfall der Kohle- und Kernkraftwerke häufig ein Gaskraftwerk ist, führen die enorm hohen Gaspreise, in Kombination mit den generell hohen Preisen für alternative Brennstoffe, auch dazu, dass der Strompreis im Durchschnitt deutlich steigt.


Umlagen, Hilfen und weitere Fragen 

Wie funktioniert die Dezember-Soforthilfe?

Alle Gaskundinnen und Gaskunden - mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden - haben im Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert, bekommen: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Die Dezember-Soforthilfe wird auf der Jahresverbrauchsabrechung ausgewiesen. 

Wie sieht die Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme aus?

Wie auch in der Vergangenheit während der Corona-Krise, wird die EVL die zum 1. Oktober 2022 von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gas- und Fernwärmeverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.

Was passiert mit der zum 1. November angekündigten Gasbeschaffungsumlage?

Die Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) müssen nach den neuen Entscheidungen der Bundesregierung die eigentlich zum 1. Oktober 2022 beschlossene Gasbeschaffungsumlage nicht zahlen. Die EVL hätte diese Mehrbelastung von 2,419 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) Gas ab 1. November weitergereicht und hatte das auch schon mit entsprechenden Preisanpassungsschreiben angekündigt. Nach dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage erhebt die EVL zum 1. November lediglich die in den Preisanpassungsschreiben angekündigte Gasspeicherumlage von 0,059 ct/kWh und die SLP-Bilanzierungsumlage 0,57 ct/kWh (Alle Angaben in netto).

Was ist die Gasspeicher-Umlage?

Deutschland unterhält eine ganze Reihe von Gasspeichern. Das sind teilweise tatsächliche Gebäude mit Stahlhülle, teilweise aber auch unter der Erde liegende Kavernen, wo Erdgas für eine spätere Nutzung gespeichert werden kann. Die meisten dieser Speicher wurden vor einigen Jahren an Gazprom verkauft.

Mit Beginn des Ukraine-Krieges und nach der Preisgabe der deutschen Tochter von Gazprom durch das russische Mutterunternehmen hat die Bundesregierung die Hoheit über die Gasspeicher wieder übernommen. Insgesamt kann hier etwa ein Viertel des deutschen Erdgasbedarfs gespeichert werden. Teilweise waren die Gasspeicher komplett leer. Da aber in den vergangenen Monaten die Lieferung von Erdgas aus Russland immer weiter reduziert wurde, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die leeren oder weitgehend geleerten Speicher bis zum Beginn des Winters am besten komplett gefüllt werden müssen.

Dafür muss natürlich der hohe Einkaufspreis für Erdgas an den Gasmärkten bezahlt werden. Da das gespeicherte Erdgas nicht für den direkten Verbrauch gedacht ist, sondern erst dann ins Gasnetz abgegeben werden soll, wenn kein Gas mehr nach Deutschland fließt oder zumindest eine starke Mangellage besteht, kann dieses Erdgas nicht unmittelbar weiterverkauft werden, um die hohen Kosten zu refinanzieren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Gasspeicher-Umlage beschlossen. Mit dieser werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf alle Gas-Kundinnen und Kunden umgelegt.

Die Veröffentlichung der Gasspeicherumlage erfolgte erstmals Mitte August, „spätestens sechs Wochen vor Beginn des Geltungszeitraumes“. Sie beträgt 0,059 Cent je Kilowattstunde.

Was passiert, wenn ich meine Energierechnung nicht mehr zahlen kann?

Sprechen Sie uns rechtzeitig an. Sicher findet sich eine eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Da die Energiekrise in erster Linie aber auch eine nationale Herausforderung ist, an deren Stellschrauben nur die Bundesregierung drehen kann, hat sie in den vergangenen Wochen umfangreiche Entlastungspakete beschlossen und auf den Weg gebracht. Einen guten Überblick gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Vor Ort kümmert sich die EVL in Leverkusen zusätzlich um ihre Kundinnen und Kunden, und erarbeitet zurzeit Wege, um einen Beitrag für Menschen mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung zu leisten. Auf Initiative der Stadtverwaltung und mit Unterstützung der EVL wurde im August der Runde Tisch „Grundsicherung Energie Leverkusen“ zusammengestellt. Ziel des Runden Tischs ist es, Geringverdienern ein umfassendes und unbürokratisches Hilfs- und Beratungsangebot präventiv und im Notfall zur Verfügung zu stellen.

Werde ich im ausgehenden Winter weiter mit Wärme und Strom versorgt?

Gas: Die Lage ist laut Bundesnetzagentur weiter angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment demnach stabil und die Versorgungssicherheit in Deutschland derzeit weiter gewährleistet. Trotz des russischen Lieferstopps sind die die deutschen Speicher sind zu mehr als 70 Prozent gefüllt. 

Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Eine nationale Gasmangellage im Winter könne vermieden werden, wenn erstens das Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht werde. Zweitens müssen die LNG-Terminals zum Jahresbeginn einspeisen und drittens der winterbedingte Rückgang der Importe sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrigen Exporte eher moderat ausfallen.

Strom: Beim Strom hält die Bundesnetzagentur einen großflächigen Blackout für äußerst unwahrscheinlich. Das elektrische Energieversorgungssystem sei mehrfach redundant ausgelegt und verfügt über zahlreiche Sicherungsmechanismen, die selbst bei größeren Störungsereignissen einen völligen Zusammenbruch des Übertragungsnetzes verhindern sollen.

Sollte es zu einem überregionalen Versorgungsengpass kommen, führen die Übertragungsnetzbetreiber als Ultima Ratio die notwendigen Abschaltungen von Lasten durch. Das bedeutet, dass einzelne bei den Übertragungsnetzbetreibern angeschlossene Kunden und von den Verteilernetzbetreibern versorgte Regionen für eine begrenzte Zeit „reihum“ abgeschaltet werden. Die Bundesnetzagentur hält die Wahrscheinlichkeit für gering, dass erzwungene, großflächigere Lastreduktion im kommenden Winter erforderlich wird. Die Wahrscheinlichkeit sei umso geringer, je mehr in einer angespannten Netzsituation alle einen Spar-Beitrag leisten.

Weitere Infos

Alle Hintergrundinfos zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung stehen in unserer Rechnungserklärung. In den kommenden Wochen werden wie diese anpassen und dann auch die Auswirkungen der Energiekrise auf die Abrechnung erklären. Zu unseren allgemeinen FAQs gelangen Sie hier.


Mit Material des BDEW und der ASEW. 

Soziale Angebote bei finanziellen Problemen

Um Geringverdienern ein umfassendes und unbürokratisches Hilfs- und Beratungsangebot präventiv und im Notfall zur Verfügung zu stellen, haben die Stadttöchter und Organisationen gemeinsam mit der Stadt Leverkusen im Rahmen eines Runden Tischs "Grundsicherung Energie" Angebote zusammengestellt. Wer in finanzielle Probleme gerät, bekommt auf den Seiten der Stadt einen Überblick über die Hilfen.

Energiespar-Service

Eine Lampe hier, ein Fernseher dort – in Zeiten steigender Energiepreise zählt jede Kilowattstunde. Neben unserem Blog evl-erleben.de geben wir Ihnen darüber hinaus in unserer Rubrik "Energiespar-Service" Anregungen, Informationen und Hilfestellungen beim sparen von Strom, Wasser und Wärme.

Energiespartipps I Energy Saving Tips in different languages

Was verbraucht am meisten Strom? Wie finde ich Stromfresser im Haushalt? Der Flyer, der Verbraucherzentrale NRW sowie die Broschüren der ASEW helfen Ihnen die ein oder andere Kilowattstunde zu sparen.

Energiespartipps in einfacher Sprache
Heizlüfter
Heizung optimieren
Gesunde Luft im Haus
Wertvolles Trinkwasser

What consumes the most electricity? How can I find electricity guzzlers in my household? The flyer from the Verbraucherzentrale NRW will help you to save energy and costs.

Energy Saving Tips I arabic
Energy Saving Tips I dari
Energy Saving Tips I english
Energy Saving Tips I kurdish

Energiespar-Videos

Auf ihrer Website hat die ASEW in Form von unterschiedlichen Erklärfilmen Themen wie Abschlagszahlung, Energiepreisentwicklung und -beschaffung verständlich aufbereitet. Mit einem Klick gelangen Sie auf die Website der ASEW und zu dem jeweiligen Video:

Energiepreisentwicklung
Erdgaspreiszusammensetzung
Abschlagszahlungen
Der CO2-Preis
Energieberatung

Beratungstermine

Sie haben konkrete Fragen zum Thema Energiesparen? Dann schauen Sie gerne bei unseren Energieberatern vor Ort vorbei. Diese treffen Sie nicht nur im City Point an, sondern auch auf unseren im Stadtgebiet verteilten zahlreichen Veranstaltungen.

Wann und Wo?

Veranstaltung

              Zurzeit sind keine Veranstaltungen geplant.


Darüber hinaus erhalten Sie über das Bürgertelefon der Stadt Leverkusen Informationen und Unterstützung: 0214/406-5555. Dieses erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr.

Externe Links

Über die folgenden Institutionen gelangen Sie zu weiteren Informationen und Tipps:

ASEW (Das Effizienz-Netzwerk für Stadwerke)
Bundesregierung
Stadt Leverkusen
Verbraucherzentrale NRW

Die folgenden Links führen Sie zu hilfreichen Tools:

Heizkosten prüfen
EnergiesparChecks

Ihr Kontakt zu uns

EVL-Kundencenter im City Point

Friedrich-Ebert-Platz 11
51373 Leverkusen-Wiesdorf
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per Telefon: 0214 8661-661
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr persönlich erreichbar

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